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Unsere Projekte PDF Drucken E-Mail

Einrichtung für Kinder, junge Menschen und Familien mit stationären,
teilstationären und ambulanten Hilfeangeboten nach dem KJHG:

  • ENTRADA /Gruppe für kurz- und mittelfristige Unterbringung,
    Familienaktivierung, Clearing und Inobhutnahmen
  • Kinderhaus CONFUGIUM/Grußendorf
  • Kinderhaus VILLA KUNTERBUNT/Hohne
  • Familienanaloge Außenwohngruppe WEIDENHOF/Hillerse
  • Familienanaloge Außenwohngruppe LICHTBLICK/Gifhorn
  • Erziehungsstelle KÄSTORF
  • Erziehungsstelle SONNENSCHEIN/Meine
  • Erziehungsstelle WASBÜTTEL
  • Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ZEYDA/Gifhorn
  • Teenie- und Jugend-Wohngruppe KOMPASS/Gifhorn
  • Päd.-Therap.WG AUFWIND /Neudorf-Platendorf
  • Sozialpädagogische Tagesgruppe BUNT-STIFTE/Gifhorn
  • Sozialpädagogische Tagesgruppe ISENBÜTTEL
  • Pädagogische Ambulanz:
  • Betreutes Wohnen
  • Mutter-Kind-Wohnen
  • Flexible Hilfen (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft,
    Sozialpädagogische Intensivbetreuung u.a.)
  • Elterntrainings (TripleP, Rendsburger Modell)
  • Systemische Familienberatung
  • Begleiteter Umgang
  • familyImTakt (Eltern-Coaching im Kontext "Sucht")
  • Aufsuchend-flexible Erziehungsberatung
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Erlebnispädagogisches Projekt/Hoch- und Niedrigseilgarten/Naturpädagogik
  • Lerntherapie ESCALERA
  • Schwangeren- /Schwangerschaftskonfliktberatung

Kinderheimat Gifhorn

Zielgruppe

alle Adressaten von pädagogischen Hilfen gem. §§ 16, 19, 27 ff, 41, 42 KJHG.

Aufnahmealter

unterschiedlich (je nach pädagogischer Dienstleistung und  Notwendigkeit).

Einzugsbereich

Die KINDERHEIMAT GIFHORN versteht sich primär als Regionalanbieter, übernimmt jedoch grundsätzlich Aufträge für Klient/innen aus dem gesamten Bundesgebiet (z.B. Päd.-Therap.WG AUFWIND).

Aufnahmekriterien

Aufgenommen bzw. betreut werden Personen, für die ein Hilfebedarf nach den Bestimmungen der §§ 16, 19, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 35 a, 41, 42 KJHG indiziert und übereinstimmend durch den Hilfesuchenden selbst, ggf. durch den /die Personensorgeberechtigten, das zuständige Jugendamt, weitere Fachkräfte und die Einrichtung festgestellt wurde.

 

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Kinderheimat Gifhorn